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Vereinssatzung

Satzung des LCD

§ 1 – Name und Zweck

Der Motorrollerclub „Lambretta Club Deutschland e.V.“ LCD e.V. ist ein Zusammenschluss von Rollerfahrern und Rollerfahrerinnen, die an historischen Lambretta-Motorrollern interessiert sind. Der LCD e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lambretta-Motorroller und deren Geschichte zu erhalten und die Gemeinschaft der Rollerfahrer zu pflegen. Ein weiteres Ziel ist die Präsentation historischen Motorsports mit Lambrettas im Rahmen von Ausfahrten, Rallyes und Gleichmäßigkeitsfahrten. Der LCD e.V. beteiligt sich an nationalen und internationalen Lambretta-Treffen. Weiterhin organisiert der LCD e.V. nationale und internationale Lambretta-Treffen in Deutschland und führt diese durch.

Das im Rahmen dieser Veranstaltungen erwirtschaftete Geld investiert der LCD e.V. in Maßnahmen zum Erhalt der Fahrzeuge und der Pflege der Historie. Dies geschieht z. B. in Form von Werkzeugen, Nachfertigungen seltener Ersatzteile und das Sammeln von Datenblättern und technischer Information, die den Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Der Lambretta Club Deutschland e.V. ist ein nicht wirtschaftlicher Verein.

Der Sitz des Clubs ist Köln, Postanschrift ist 50823 Köln, Simrockstrasse 69.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mit Verlegung des Vereinssitzes nach Köln ist der Verein unter der Nummer 5387 beim Vereinsregister des Amtgerichts Mönchengladbach eingetragen.

§ 2 – Mitgliedschaft

Mitglied des LCD e.V. können natürliche oder juristische Personen werden, die den Zweck des LCD e.V. unterstützen.

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Beiträge sind jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres fällig.

Minderjährige bedürfen für die Aufnahme der schriftlichen Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

Um Mitglied im LCD e.V. zu werden, muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und an den LCD e.V. übergeben werden. Nach Zahlung des Jahresbeitrags erhält das neue Mitglied eine Bestätigung der Mitgliedschaft.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch Brief oder E-Mail mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind

  1. Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Clubs
  2. Zahlungseinstellung
  3. Verhalten, dass gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ihn in irgendeiner Weise schädigt

Sollte der Beitrag nicht bis zum 01. März eingegangen sein, erfolgt ein automatischer Ausschluss aus dem LCD e.V. mit Beginn des darauffolgenden Geschäftsjahres.

Mit dem Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet. Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen dem Verein gegenüber zu erfüllen, kann aber vom Vorstand davon freigestellt werden.

§ 5 – Organe

Organe des Club sind

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 6 – Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen

  1. Präsident
  2. Vizepräsident
  3. Schriftführer
  4. Kassenwart
  5. Sport- und Fahrzeugwart

1./2. PräsidentIn / VizepräsidentIn

Gesetzliche Vertreter des LCD e.V. und Vorstand gem. § 26 BGB sind PräsidentIn und VizepräsidentIn. Sie vertreten den LCD e.V. gemeinschaftlich.

3. SchriftführerIn

Der Schriftverkehr des LCD e.V. wird von diesem Amt geführt. Dieses Amt ist zuständig für Protokolle, Berichte und Anschreiben an die Mitglieder.

4. KassenwartIn

Dieses Amt führt das Konto des LCD e.V. Dieses Amt ist für den Zahlungsverkehr zuständig, kontrolliert den Zahlungseingang der Beiträge und pflegt die Mitgliederliste. Der / die KassenwartIn legt auf der JHV Rechenschaft über die Kasse des LCD e.V. ab.

5. Sport- und FahrzeugwartIn

Dieses Amt hat die Aufgabe das Werkzeug des LCD e.V. zu verwalten und technische Auskunft über Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

6. Wahl

Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der alte Vorstand im Amt.

7. Abwahl

Ein Vorstandsmitglied kann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn ¾ (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder der außerordentlichen Mitgliederversammlung zustim-men und mindestens die Hälfte der Mitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand eingebracht haben. Der schriftliche Antrag muss dem Vorstand einen Monat vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen.

§ 7 – Der Sportausschuss

Zur Vorbereitung von Veranstaltungen und deren Durchführung kann aus den Kreisen der Mitglieder eine Organisationsgruppe gewählt werden, falls die Größe der Veranstaltung dies erfordert. Sie hat die Aufgabe unter Vorsitz des Vorstands diesen zu entlasten und ihn bei der Planung, Organisation und Durchführung behilflich zu sein und löst sich nach der jeweiligen Veranstaltung wieder auf.

§ 8 – Mitgliederversammlung

Es findet einmal im Jahr eine ordentliche Hauptversammlung (Jahreshauptversammlung) – im Weiteren JHV – statt. Der Vorstand verschickt die Einladung zur JHV spätestens vier Wochen vorher per E-Mail und/oder per Brief unter Angabe der Tagesordnung.

Die JHV hat folgende Aufgaben:

Die JHV wird von einer/einem VersammlungsleiterIn oder dem Vorstand geführt und die Beschlüsse werden von der/vom SchriftführerIn oder einer/einem Protokollführe-rIn protokolliert und von Beiden unterzeichnet.

§ 9 Abstimmungen

Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegensteht, werden alle Beschlüsse mit relativer Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der PräsidentIn oder dessen VertreterIn. Juristische Personen können einen Bevollmächtigten entsenden.

Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens 5 Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellen. Auch der/die VersammlungsleiterIn kann bestimmen, dass eine Abstimmung geheim erfolgen soll.

Personelle Wahlen müssen geheim durchgeführt werden, wenn dies von mindestens einem erschienenen Mitglied gewünscht wird.

§ 10 – Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 10% (zehn Prozent) der Mitglieder einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Zweckes und der Gründe stellen.

§ 11 – Satzungsänderungen

Der Vorstand oder mindestens die Hälfte der Mitglieder können einen Antrag auf Änderung der Sat-zung stellen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der JHV oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 3/4 (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder zustimmen.

§ 12 – Auflösung

Die Auflösung des LCD e.V. ist nur möglich, wenn 3/4 (drei Viertel) der anwesenden Mitglieder auf der JHV oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zustimmen und mindestens die Hälfte der Mitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand eingebracht haben. Der schriftliche Antrag muss dem Vorstand einen Monat vor der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen.

Ein Beschluss über die Auflösung kann nur dann gefasst werden, wenn auf der Jahreshauptver-sammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2/3 (zwei Drittel) aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.

In allen anderen Fällen ist eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit gleicher Tagesordnung durchzuführen. Diese außerordentliche Mitgliederversammlung kann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden mit einfacher Mehrheit beschließen. Hierauf muss bei der Einladung hingewiesen werden.

§ 13 – Gerichtsstand

Für Streitigkeiten zwischen dem LCD e.V. und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zuständig, in deren Bereich der LCD e.V. seinen Sitz hat.

Köln, im Februar 2025